Als Westwerk bezeichnet man ein Bauteil des Kirchengebäudes, welches im frühen oder hohen Mittelalters Anwendung fand. Oft war das Westwerk vorgelagert und selbständig ausgebildet und mit drei Türmen versehen. Im Untergeschoss befand sich ein Durchgang in Form einer Halle zur Kirche. Im Obergeschoss war meist eine nach innen geöffnete Kapelle oder Empore mit zahlreichen Seitenräumen. Das Westwerk wurde auch als Residenz für reisende Könige oder Kaiser oder als Gerichtshof und Kanzlei verwendet.