Ganz ohne die Beimischung von Wasser wird Gussasphaltestrich hergestellt. Dieser Spezialestrich besteht aus Steinmehl, Split, Bitumen und Sand und wird bei einer Eigentemperatur von 230°C gegossen, weshalb ein Verdichten überflüssig ist.
Gussasphalt ist wasserdicht, dampfdicht und kann ohne jegliche Fugen oder Schwellen in einem Raum oder in einem Zug über ein gesamtes Geschoss, bestehend aus mehreren Räumen, gegossen werden.
Ein besonderer Vorteil des Gussasphalts ist seine geringe Wärmeleitfähigkeit, weshalb zumeist auf das Einbringen von Wärmedämmschichten in den Bodenbelag verzichtet werden kann. Außerdem ist Gussasphalt für seine gute Trittschalldämmung bekannt, sodass in der Regel keine Zusatzmaßnahmen zur Schalldämmung notwendig sind, wird dieser Estrich verlegt.
Allerdings sollte auf einem Gussasphalt immer eine Entkoppelungsschicht oder Sperrschicht aufgebracht werden, wenn als Bodenbelag mineralische Produkte wie Fliesen oder Naturstein vorgesehen sind. Das zwangsläufig austretende Mörtelwasser beim Verlegen dieser Bodenbeläge ist stark alkalisch, was die Oberfläche des Gussasphalts angreift. Hierdurch entsteht eine Verseifung, in deren Folge der Mörtel keine Haftung auf dem Gussasphalt finden kann.
Überdies können die Bitumenanteile des Gussasphalts zu Verfärbungen der Bodenbeläge führen.
Bei Kunststoffbodenbelägen wie PVC und Linoleum oder bei Holzfußböden besteht diese Gefahr ebenso. Bei Kunststoffen kann es zudem zu chemischen Reaktionen kommen, was die Elastizität des Bodenbelages verändert. In der Folge können Kunststoffböden extrem weich oder spröde und brüchig werden, sodass auch hier eine Trennschicht zwischen Gussasphalt und Bodenbelag dringend angeraten ist.
Unbedingter Vorteil des Gussasphalts ist die sehr kurze Zeit vom Gießen bis zur vollständigen Aushärtung, die hohe Trittschalldämmung und die guten Eigenschaften bei der Wärmedämmung. Zudem ist der Gussasphalt wasserundurchlässig, dampfdicht und kann in Verbindung mit Bitumenschweißbahnen einen Bodenbelag nach DIN 18195 bieten. Nachteilig sind der relativ hohe Preis sowie die erforderliche Trennschicht, um einen abschließenden Bodenbelag auslegen zu können. Außerdem muss bei einer späteren Renovierung der Gussasphalt wegen des Anteils an Bitumen kostspielig umweltgerecht entsorgt werden, während normaler Zementestrich als Bauschutt gilt, sofern weniger als 5% organische Bestandteile darin enthalten sind.