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Zementestrich

Dabei kann ein Estrich als Grundschicht für einen Bodenbelag dienen, er kann aber auch selbst zum Bodenbelag werden, was als Sichtestrich oder Nutzestrich bezeichnet wird.

Ein Estrich besteht in seinem Grundaufbau aus Zement, Wasser und Sand mit einer Körnung von zumeist nicht größer als 8mm. Damit fällt Zementestrich unter die Oberbezeichnung Beton. Das Mischungsverhältnis von Sand zum Zement liegt bei etwa 3:1, wobei für besondere Anwendungen Zusatzstoffe beigemischt werden. Damit sind die Festigkeitsklassen für Estrich denen von Beton nahezu gleich. Für die Produktion, Verarbeitung und Nutzungsanwendungen von Estrichen in Bauwerken sind die Spezifikationen in der DIN EN 13813 als CT festgelegt, wobei sich die Abkürzung „CT“ von Cementitious screed ableitet.

Hier ist auch die Feldgröße vorgegeben, in der Estrich zu verlegen oder zu gießen ist. Bei großen Räumen darf die Feldgröße 36m² nicht überschreiten. Grund dafür ist die im Material unterschiedlich fortschreitende Abbindung und Verhärtung. Überschreiten Estrichfelder diese vorgegebene Größe, werden die Spannungskräfte und Zugbelastungen im Material derart hoch, dass es unweigerlich zur Rissbildung im Zementestrich kommt.

Ebenso wichtig ist die Einhaltung der Temperatur während des Abbindungsprozesses. Werden 5°C unterschritten, führt dies zur Stockung des Erstarrungsprozesses, was in der Folge erhebliche Verluste bei der Gesamtfestigkeit und Tragfähigkeit des Estrich nach sich zieht.

Die Festigkeit verliert Estrich zudem, wenn Feuchtigkeit eindringt, was bei jedem Baustoff der Zement enthält der Fall ist. Ein abschließender Anstrich auf dem Estrich, eine Estrichversiegelung oder das Aufbringen eines Bodenbelags darf erst erfolgen, wenn zweifelsfrei die Restfeuchte im Estrich unterhalb von 2,0 CM% bei unbeheizten und 1,8 CM% bei beheizten Räumen liegt.

Der besonders bei Heimwerkern beliebte Schnellestrich, der durch chemische Zusätze in sehr kurzer Zeit trittbeständig und belastbar ist, fällt nicht unter die Vorgaben der DIN 13813, sondern wird als Sonderkonstruktion behandelt.