ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Fundamente

Als Teil der allgemeinen Gründung eines Bauwerks besteht das Fundament im Bauwesen aus mehreren Teilen. Dazu gehören Pfosten, Platten, Pfähle, Träger, Steine sowie Stahl. Bei den modernen Bauweisen werden Fundamente generell aus Stahlbeton gefertigt.

Fundamente benötigen einen sicheren Stand, weshalb es bei bestimmten Bauuntergründen notwendig sein kann durch eine Pfahlgründung die notwendige Stabilität sicherzustellen. Fundamente müssen schwer und steif sein und dürfen Schwingungen nicht oder nur minimal übertragen. Zweck des Fundamentes ist es, Bewegungen oder Verformungen an der Gebäudestruktur zu unterbinden und einen Grundbruch zu verhindern.

Die geläufigsten Fundamentarten sind Einzelfundamente, die für Stützen, Pfosten oder sonst isolierte Bauteile genutzt werden. Auf den Streifenfundamenten ruhen bei Bauwerken die tragenden Wände. Im Gegensatz dazu werden nichttragende Wände im Regelfall direkt auf der Bodenplatte verankert. Für hohe Baulasten werden bevorzugt Plattenfundamente oder Sohlplatten verwandt, wobei dann die gesamte Bodenplatte als Gründung erstellt wird.