ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Stahlbeton

In Innenräumen werden Wände aus Stahlbeton zumeist dann eingesetzt, wenn die Bauteile als tragende Wände statisch notwendig sind, bestimmte Kriterien zur Einbruchssicherheit zu erfüllen haben oder Brandwände höchster Brandschutzklasse vonnöten sind. Dabei erfolgt die Konstruktion von Wänden aus Stahlbeton in der Regel nach den Vorgaben der ÖNORM B 1992-1-1 beziehungsweise der DIN EN 1992-1-1:2011-01 in Verbindung mit der DIN EN 1992-1-1/NA:2011-01, deren Anforderungen vom Institut für Stahlbetonbewehrungen übersichtlich zusammengefasst worden sind. Tragende Wände aus Stahlbeton müssen eine Betonfestigkeit von mindestens C20/25 nachweisen.

Stahlbeton-Innenwand

Vorgeschrieben sind Mindestwandstärken von 12cm bei Ortbeton (an der Baustelle gegossene Wände) und 10cm bei Fertigteilen aus Stahlbeton. In der Realität werden aus herstellungstechnischen Gründen Wände ab 15cm Wandstärke verwendet, was der im Beton liegenden Bewehrung einen ausreichenden Feuchtigkeitsschutz durch genügend Abstand zur Oberfläche garantiert. Stahlbetonwände können als Innenwände wasserundurchlässig als sogenannte „Weiße Wanne“ errichtet werden, beispielsweise beim Begrenzen von Nasszellen, als Becken eines Schwimmbades oder als Flachdach.

Beim Brandschutz ist zu beachten, dass alle Teile einer Innenwand aus Stahlbeton den entsprechenden Bestimmungen für die jeweilige Brandschutzklasse entsprechen müssen. Erfüllt auch nur ein kleines Element der Konstruktion diese Bedingungen nicht, wird die gesamte Innenwand nach den Brandschutzbestimmungen in der Brandschutzklasse herabgestuft. Im Fertigteilbau mit Stahlbeton werden Wände, Sockel, Konsolen, Säulen sowie Stützen produziert, die der Brandschutzklasse F120-A genügen, was im Merkblatt 7 zu den Brandschutzanforderungen bei Betonfertigteilen nachzulesen ist. Das Merkblatt wurde von der Fachvereinigung Deutscher Fertigteilbau im Internet veröffentlicht. Hier sind auch die Anforderungen nach dem Eurocode 2 aufgeführt, die als Grundlage für die EU-Richtlinien 2019 maßgebend sind.

Bei Renovierungsarbeiten in Altbauten entsteht häufig der Wunsch nach einer Neuaufteilung der Räume, wozu in der Regel Wände oder Teile davon eingerissen werden müssen. Generell sollten Wände mit einer Stärke ab 17,5cm unangetastet bleiben, denn es handelt sich dabei fast immer um eine tragende Wand. Das gilt ebenso für Wandkonstruktionen aus Stahlbeton, egal welcher Wandstärke.